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Mein Therapieangebot

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Verstehen, Verändern, Wachsen

Unsere Psyche gleicht einem Haus, das über viele Jahre hinweg gewachsen ist – mit einem Fundament, tragenden Wänden und unterschiedlich gestalteten Räumen. Manche psychischen Erkrankungen entstehen, weil das Fundament instabil ist und zunächst gefestigt werden muss. In anderen Fällen ist das Fundament tragfähig, doch einzelne Räume sind ungenutzt, zu eng oder voller Belastungen, die uns im Alltag einschränken. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hilft dabei, diese Strukturen zu verstehen und so zu verändern, dass mehr Stabilität und seelisches Wohlbefinden entstehen.

Die Theorie: Wie psychische Symptome entstehen

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Richtlinienverfahren und unterscheidet sich von der klassischen Psychoanalyse vor allem durch ihre fokussierte Arbeitsweise. Während die Psychoanalyse meist mehrere Sitzungen pro Woche vorsieht, findet die tiefenpsychologische Therapie in der Regel einmal wöchentlich statt und konzentriert sich gezielt auf die unbewussten Konflikte, die hinter den aktuellen Symptomen stehen. Die Therapie basiert auf der Annahme, dass frühere Erfahrungen – insbesondere aus wichtigen Beziehungen und Bindungen – unsere Psyche prägen. Unerledigte innere Konflikte oder belastende Erlebnisse, die wir unbewusst verdrängt haben, können sich in psychischen Symptomen ausdrücken. Diese Symptome sind oft ein Versuch der Seele, mit inneren Spannungen umzugehen, ähnlich wie ein Haus, das Risse bekommt, wenn das Fundament nachgibt oder bestimmte Räume nicht mehr genutzt werden können

Die Wirkweise: Wie Veränderung möglich wird

Indem wir diese unbewussten Muster und Zusammenhänge aufdecken, wird es möglich, neue Lösungswege zu finden. Wenn das Fundament des Hauses instabil ist – etwa durch frühe traumatische Erfahrungen –, kann die Therapie dazu beitragen, Stabilität und innere Sicherheit aufzubauen. Wenn das Fundament tragfähig ist, aber bestimmte Räume zu eng oder unzugänglich erscheinen, können sie gemeinsam neu gestaltet werden, sodass mehr Lebendigkeit und Selbstentfaltung möglich wird.

Mein Werdegang

Mein beruflicher Weg führte mich von der praktischen Arbeit in der Akutpsychiatrie und der Betreuung psychisch erkrankter Menschen über wissenschaftliche Tätigkeiten bis hin zur psychotherapeutischen Arbeit im Strafvollzug, in Kliniken und in ambulanten Settings. Dabei habe ich mit Menschen mit unterschiedlichsten psychischen Erkrankungen gearbeitet – von Persönlichkeitsstörungen, Ängsten und Depressionen bis hin zu Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis. Meine vielfältigen Erfahrungen haben meinen Blick auf die menschliche Psyche geschärft und prägen meine therapeutische Haltung. Unabhängig davon, ob es sich um eine akute Krise oder eine manifeste psychische Störung handelt, begegne ich jeder Form psychischer Belastung mit Unvoreingenommenheit und Neugier.

Berufliche Stationen
  • 2023 – heute: Psychologin in der Psychiatrischen Institutsambulanz, Asklepios Klinik Hamburg-Harburg

  • 2023 – heute: Freiberufliche Psychologin im Hamburgischen Strafvollzug für Frauen

  • 2016 – 2023: Psychologin im Hamburgischen Strafvollzug für männliche Erwachsene (Aufbau und Leitung einer therapeutischen Wohngruppe | Krisenintervention | Prognose)

  • 2017 – heute: Ehrenamtliche Einzel- und Gruppentherapie für Menschen mit Gewaltproblematik „Aktiv gegen Gewalt e.V.“

  • 2019 – 2023: Ambulante Psychotherapie in der Institutsambulanz des IfP am UKE

  • 2018 – 2019: Psychologin für stationsäquivalente Behandlung, UKE

  • 2014 – 2017: Wissenschaftliche Hilfskraft im Fachgebiet Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik, Deutsche Hochschule der Polizei Münster

  • 2012 – 2014: Wohngruppenassistenz für psychisch erkrankte Menschen bei der Lebenshilfe Bremen

  • 2010 – 2012: Pflegehelferin in der Akutpsychiatrie

Publikationen

  • Schiemann, Remke, Büchler (2019): HEADS, KURS & Co.: Evaluation der Überwachungskonzepte für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter

Der Ablauf einer Therapie

In der therapeutischen Arbeit begleite ich Sie dabei, Ihre persönlichen Erfahrungen zu reflektieren und wiederkehrende Muster zu erkennen. In regelmäßigen Gesprächen haben Sie Raum, Erlebtes in Worte zu fassen, Gefühle zu verstehen und neue Perspektiven zu entwickeln. Gemeinsam arbeiten wir daran, Symptome zu lindern, emotionale Belastungen zu verarbeiten und Ihre psychische Widerstandskraft zu stärken – sei es durch Stabilisierung oder durch Veränderung einzelner Aspekte Ihres inneren Hauses.

Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich für 50 Minuten statt. Wir besprechen zu Beginn und während der laufenden Therapie wiederholt über Ihre Bedürfnisse und die benötigten Sitzungen.

Kosten und Ausfallhonorar

Die Kosten für die Therapie in meiner Privatpraxis tragen Sie selbst. Die Höhe der Kostenabrechnung richtet sich dabei unabhängig von der Art Ihrer Krankenversicherung nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Der aktuelle Satz beträgt 134,06 Euro pro 50-minütiger Sitzung.

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise. Bitte informieren Sie sich über eine mögliche Erstattung direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Sollten Sie jedoch schon länger vergeblich auf der Suche nach einem Therapieplatz sein, besteht die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherpie in einer Privatpraxis zahlt (sog. Kostenerstattungsverfahren nach §13.3 SGB V). Dafür müssen Sie Ihrer Kasse eine erfolglose Suche nach einem Therapieplatz bei Therapeut*innen mit Kassenzulassung nachweisen.

Ausfallhonorar

Da ich die mit Ihnen vereinbarten Termine fest reserviere, ist im Falle Ihrer Verhinderung eine rechtzeitige Absage, d.h. mindestens zwei Werktage vorher, unbedingt erforderlich (entweder per Email oder Telefon).

Bedenken Sie bitte, dass ich bei rechtzeitiger Absage den Termin an eine:n andere:nn Patient:in, die/der vielleicht dringend auf eine Sitzung wartet, vergeben kann.

Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (zwei Werktage, 48h im Voraus, wobei der Samstag nicht als Werktag bewertet wird) berechne ich Ihnen ein Ausfallhonorar (60 % der Leistung). Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Sinne eines Vergütungsanspruchs für die Bereitstellung von Leistungen und ist so mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.